business permit (Eigenes Geschäft)

Möchten Sie Ihr eigenes Geschäft in Südafrika aufbauen, müssen Sie zunächst eine auf zwei Jahre befristete Geschäftsführungserlaubnis beantragen. Innerhalb dieses Zeitraums steht es Ihnen frei, eine Daueraufenthaltsgenehmigung zu beantragen (vgl. Punkt 6.2.).

Für die business permit müssen Sie folgende Unterlagen in Berlin bzw. München einreichen:

•    das ausgefüllte Formular BI 1738 (ggf. muss dieses auch vom neuen Arbeitgeber ausgefüllt werden)

•   ein Passfoto

•    einen Reisepass, der noch 30 Tage über Ihr Abreisedatum hinaus gültig ist

•    einen detaillierten Geschäftsplan

•    die Absichtserklärung (bzw. der Nachweis), dass mindestens fünf südafrikanische Staatsbürger dauerhaft angestellt werden

•    eine  Absichtserklärung der  Anmeldung bei der südafrikanischen Steuerbehörde

•    ggf. ein Gelbfieberimpfschein

•    eine von einem südafrikanischen Wirtschaftsprüfer ausgestellte Bescheinigung darüber, dass eine bestimmte Summe von Kapital (mindestens 2,5 Millionen Rand) in bar aus dem Ausland stammend zur Investition bereitgestellt wird

•    ein polizeiliches Führungszeugnis, das nicht älter als sechs Monate ist

•    ein medizinisches  Attest (Formular BI 811) sowie einen Röntgenbericht

(Formular BI 806)

•    einen ausreichend frankierten, adressierten Rückumschlag

•    einen Überweisungsbeleg über 187 Euro (Stand: Januar 2008)

•    einen Nachweis über eine Rückflugreservierung oder eine Hinterlegung von Bargeld in Höhe von knapp 800 Euro [...]