general work permit

Die Erlaubnis kann Personen, die nicht in die o. g. Berufsgruppen fallen, erteilt werden. Voraussetzung ist, dass Sie bereits vor Antritt der Reise eine Arbeitsstelle in Südafrika gefunden haben. Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen senden Sie zur Beantragung der general work permit nach Berlin bzw. nach München:

•    eine Bestätigung, dass Sie über die notwendigen Qualifizierungen verfügen (vgl. unten) sowie die Auflagen der Berufskörperschaft o.ä. erfüllen

•    einen von beiden Parteien unterschriebener Arbeitsvertrag

•    einen Nachweis über Ihre Qualifikationen, ausgestellt von der SAQA, sowie einen Nachweis über Ihre Berufserfahrung

•    eine Bescheinigung Ihres neuen Arbeitgebers darüber, warum er trotz ausreichender Bemühungen die Stelle nicht mit einem südafrikanischen Staatsbürger bzw. mit einem permanent resident besetzen kann. [...]

•    die Stellenausschreibung im Original

•    ausführliche Informationen über den Arbeitgeber sowie einen Auszug aus ei- ner Datenbank die bescheinigt, dass Ihr Gehalt dem Durchschnittsgehalt ei- nes Arbeitsnehmers in einer vergleichbaren Stellung in Südafrika entspricht Innerhalb von sechs Monaten nach Einreise melden Sie sich bitte beim De- partment of Home Affairs und weisen nach, dass Sie noch bei dem Unterneh- men angestellt sind. Wurde Ihre Anstellung beendet, bleibt Ihre Erlaubnis noch

für weitere sechs (bzw. in Ausnahmefällen neun) Monate gültig.