Temporary residence permit

Eine befristete Aufenthaltsgenehmigung können Personen erhalten, die sich aus Studienzwecken, zur Führung eines eigenen Geschäfts, für einen längeren Urlaub oder aus einem anderen, vergleichbaren Grund länger als drei Monate in Südafrika aufhalten möchten. Unabhängig vom Grund Ihres Aufenthalts ist immer Voraussetzung, dass Sie keine „unerlaubte“ oder „unerwünschte“ Person darstellen.

Zum Kreis der unerlaubten Personen zählen z. B. Personen, die

•    unter einer im Einwanderungsgesetz festgelegten ansteckenden Krankheit leiden;

•    gegen die ein Haftbefehl ausgestellt ist oder die wegen eines schweren Verbrechens wie Mord, Terrorismus, Völkermord, Geldwäsche, Drogenschmuggels verurteilt worden sind;

•    die vom Staat Südafrika abgeschoben und nicht rehabilitiert worden sind und

•    Personen, die Mitglieder oder Befürworter einer terroristischen oder rassistischen Vereinigung sind.

Zum Kreis der unerwünschten Personen zählen z. B. Personen, die

•    vom Innenministerium als solche erklärt worden sind;

•    einer gerichtlichen Betreuung unterliegen;

•   Sozialhilfe empfangen.

Eine vollständige Übersicht über „unerlaubte und unerwünschte Personen“

finden Sie auf den  Webseiten der südafrikanischen Botschaft in der Rubrik

„Konsular“.

Auf den nachfolgenden Seiten erhalten Sie einen Überblick über die einzel- nen Visa-Kategorien sowie deren Voraussetzungen. [...]