Unbezahltes Praktikum bei einer Firma oder Montage

Jeder, der in Südafrika arbeiten möchte – unabhängig davon, ob er eine Bezahlung erhält oder nicht – benötigt eine Arbeitserlaubnis. Jedoch kann den oben genannten Personengruppen zusätzlich zur Besuchergenehmigung eine Erlaubnis des Department of Home Affairs zur Aufnahme einer bestimmten Tätigkeit, begrenzt auf sechs Monate, erteilt werden. Der Vorteil zur Arbeitserlaubnis: Die Beantragung ist wesentlich schneller und kostengünstiger. Bedingung ist, dass Sie z. B. einer  Tätigkeit in der Unterhaltungs- oder Filmindustrie nachgehen oder als Model, Sportler, Auszubildender, Tänzer, Praktikant, Techniker tätig sind. Aber auch Personen, die einer Tätigkeit entsprechend ihrem Beruf nachgehen, können diese erweiterte Besuchergenehmigung beantragen.

Bei der Einreise zeigen Sie dem Einwanderungsbeamten einen Nachweis, in dem der Arbeitgeber in Südafrika die Dauer und den Zweck des Aufenthalts bestätigt. Da Sie sich normalerweise nur drei Monate im Land aufhalten dürfen, ist, wie bei einem Langzeiturlauber auch, eine Verlängerung der Besuchergenehmigung erforderlich. Diese erhalten Sie beim Department of Home Affairs. [...]